Adblocker: BDZV sieht Finanzierungsmodell für journalistische Inhalte gefährdet

Die Werbefinanzierung digitaler journalistischer Zeitungsangebote werde durch Werbeblocker untergraben, argumentiert der Verlegerverband.

Der BDZV hat auf die heutige Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH), den Einsatz von Adblockern der Firma Eyeo für zulässig zu erklären, mit Unverständnis reagiert: „Dadurch würde jedes Finanzierungsmodell für journalistische Inhalte im Netz, das auf die Einnahmen von digitaler Werbung setzt, massiv gefährdet“, sagte BDZV-Hauptgeschäftsführer Dietmar Wolff heute in Berlin.

Als schwer nachvollziehbar bezeichnete der Verlegerverband die Entscheidung des BGH, dass das kostenpflichtige „Whitelisting“, also die Zulassung geblockter Werbung gegen Geld, durch die Kölner Firma Eyeo weiterhin erlaubt ist. „Damit würden künftig die Vertreiber von Adblockern das Werbegeschäft machen, allerdings ohne eigene Leistungen, die allein von den Medienhäusern erbracht werden“, betonte Wolff.

Auch wenn die Urteilsbegründung des BGH noch nicht vorliege, sei es zu begrüßen, dass der Kläger, die Axel Springer SE, Verfassungsbeschwerde erheben möchte. Dies hatte der Verlag heute mitgeteilt.