BDZV

Der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) vertritt als Spitzenorganisation die Interessen der Zeitungsverlage und digitalen Publisher in Deutschland und auf EU-Ebene.

Mit ihren Print- und Digitalausgaben erreichen die deutschen Zeitungen wöchentlich 57,5 Millionen Menschen. Damit ist Deutschland der größte Zeitungsmarkt Europas und der fünftgrößte der Welt.

Im BDZV sind 318 Medienmarken mit rund 2800 digitalen journalistischen Angeboten organisiert. Der BDZV hat auf die Transformation der Branche reagiert und sich mit seiner Umbenennung breiter aufgestellt. Seit 2020 können auch Unternehmen digitaler journalistische Marken im Verband Mitglied werden, die nicht einem bereits bestehenden Mitgliedsverlag angehören. Gegründet wurde der Verband 1954 als Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV).

Zu den Aufgaben des BDZV gehören insbesondere:

  • Die Wahrung der Unabhängigkeit der deutschen Zeitungen und Digitalpublisher.
  • Die Wahrung und Förderung des Ansehens der Zeitungsverlage und Digitalpublisher in der Öffentlichkeit und deren Vertretung gegenüber Bundesregierung, Bundestag, Behörden und Organisationen.
  • Die Förderung der Ausbildung des Nachwuchses in den Mitgliedsunternehmen.
  • Die Führung von Verhandlungen in sozialrechtlichen Angelegenheiten und der Abschluss von Tarifverträgen.

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Mehr über den BDZV erfahren Sie hier:

www.bdzv.de